FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?
Um sich auf eine inserierte Wohnung zu bewerben, muss der Bewerbungsbogen Nr. 1 zur Wohnungsbesichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Eine Beschreibung des Bewerbungsverfahrens in deutsch und englisch finden Sie hier.
Muss ich vor einer Bewerbung schon Mitglied sein?
Nein, auch wenn Sie noch kein Mitglied sind können Sie sich auf eine Wohnung mit dem Bewerbungsbogen Nr. 1 bewerben.
Muss ich eine Provision zahlen?
Nein, eine Provision muss nicht gezahlt werden. Jeder Nutzer einer Wohnung muss jedoch Mitglied der Genossenschaft sein oder werden und entsprechende Geschäftsanteile zeichnen.
Muss ich eine Mietkaution entrichten?
Eine zusätzliche Kaution verlangen wir nicht. Stattdessen zeichnen Sie weitere Geschäftsanteile. Wie hoch diese sind ist im jeweiligen Wohnungsangebot ausgeschrieben.
Wann erhalte ich meinen Dauernutzungsvertrag?
Haben Sie die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung durch uns erhalten, sind die Geschäftsanteile zu erwerben und die Formulare für die Mitgliedschaft zu unterzeichnen. Anschließend erhalten Sie den Dauernutzungsvertrag.
Sind Tiere in der Wohnung erlaubt?
Kleintiere, wie z. B. Vögel und Hamster, sind grundsätzlich erlaubt. Die Haltung von größeren Tieren, auch Katzen und Hunden, bedarf einer von uns erteilten Genehmigung.
Ist die Wohnung mit einer Einbauküche ausgestattet?
Unsere Wohnungen werden grundsätzlich ohne Einbauküche angeboten.
Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein um eine Wohnung anmieten zu können?
Für bestimmte Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig. In diesen Fällen ist die Voraussetzung eines Wohnberechtigungsscheines in der Beschreibung des jeweiligen Wohnungsangebotes ersichtlich.
Wie und wo kann ich eine Reparatur bzw. Schäden melden?
Sie können uns Schäden / Reparaturen über das Schadensformular mitteilen.
Wie kann ich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, meine Wohnung kündigen?
Der Dauernutzungsvertrag kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, siehe auch § 573c BGB.
Kann ich trotzdem Mitglied bleiben, auch wenn ich meine Wohnung kündige?
Ja, das können Sie. Die Kündigung der Wohnung begründet nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, bleiben Sie weiterhin Mitglied der Genossenschaft.
Kann ich eine Wohnung nutzen, ohne Mitglied der Genossenschaft zu sein?
Nein. Grundsätzlich ist zur Nutzung einer Wohnung die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich.
Gibt es seniorengerechte Wohnungen?
Einige unserer Wohnungen sind speziell für Senioren gedacht und nur von Senioren mit einem Wohnberechtigungsschein anmietbar. Weiterhin haben wir verschiedene Wohnungen in unserem Bestand, die schwellenarm zu erreichen und damit oft auch für Senioren mit altersbedingten körperlichen Einschränkungen geeignet sind.
Kann ich eine Person (z. B. Lebensgefährte, Familienmitglied) in meiner Wohnung aufnehmen?
Um eine weitere Person im laufenden Mietverhältnis in Ihre angemietete Wohnung aufnehmen zu können, muss vorerst der Fragebogen zur Aufnahme einer weiteren Person ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Nach erfolgter Zustimmung der Genossenschaft erhalten Sie eine Zusatzvereinbarung zu Ihrem Dauernutzungsvertrag.
Gibt es anzumietende Räume für Übernachtungen bzw. Gästezimmer?
Nein, diese Möglichkeit besteht bei uns derzeit nicht.
Wie kann ich einen Stellplatz / Garage / Carport anmieten?
Sofern Sie bereits Mieter in der Genossenschaft sind, haben Sie je nach Verfügbarkeit die Möglichkeit, einen Stellplatz / Garage / Carport anzumieten. Hierfür setzen Sie sich bitte mit unserer Vermietungsabteilung in Verbindung. Sofern aktuell kein freier Stellplatz vorhanden ist, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen.
Wie erfahre ich, wann die Mitgliederversammlung stattfindet?
Der Termin der Mitgliederversammlung wird mindestens zwei Wochen vor der Versammlung in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Was kostet ein Geschäftsanteil und wie viele Anteile muss/darf ich erwerben?
Grundsätzlich werden neue Mitglieder nur in Verbindung mit einer konkreten Wohnungsanmietung aufgenommen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 160,00 EUR. Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, müssen Sie zwei Anteile zeichnen, so dass 320,00 EUR plus einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 EUR einzuzahlen sind. Die weiteren Anteile, welche notwendig für die Anmietung einer bestimmten Wohnung sind, finden Sie in den Details des jeweiligen Wohnungsangebotes.
Sofern Sie bereits Mitglied sind, können Sie pro Geschäftsjahr einen weiteren Anteil erwerben. Die Höchstzahl der weiteren Anteile ist auf 68 begrenzt, sodass Sie in Summe auf maximal 70 Anteile ansparen können.
Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?
Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich erneut u. a. über eine mögliche Ausschüttung einer Dividende. In den letzten Jahren lag diese bei 3 %. Bestehende Dividendenansprüche werden jährlich ausgezahlt.
Wann endet die Mitgliedschaft bzw. wie kann ich diese kündigen?
Sie können die Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. eines Geschäftsjahres eingehen.
Was geschieht im Todesfall mit der Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet nicht mit dem Tod. Sie wird durch Ihre Erben fortgesetzt. Sind mehrere Erben vorhanden, muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall der Genossenschaft mitgeteilt werden, mit welchem Erben die Mitgliedschaft fortgeführt werden soll. Geschieht dies nicht, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Frist abgelaufen ist. Sofern nur ein Erbe vorhanden ist, kann dieser satzungskonform kündigen.
Kann die Mitgliedschaft übertragen werden?
Die Mitgliedschaft kann an eine Person übertragen werden, sofern der Empfänger eine Wohnung anmieten möchte und die Zustimmung zur Anmietung bereits seitens der Genossenschaft erteilt wurde.
Wie beantrage ich eine Wohnungsbauprämie und wann wird sie ausgezahlt?
Für die von Ihnen im zurückliegenden Jahr geleisteten Zahlungen auf Ihre Genossenschaftsanteile können Sie Wohnungsbauprämie beantragen, sofern Sie prämienberechtigt sind. Ein vorbereitetes Antragsformular, inkl. Erläuterungen, erhalten Sie von der Buxtehuder Wohnungsbaugenossenschaft eG automatisch. Dieses Formular senden Sie überprüft und ausgefüllt an uns zurück. Wir leiten dieses Formular weiter an das zuständige Finanzamt. Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie?
Gewährt wird die Wohnungsbauprämie vom Finanzamt, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wie erhalte ich eine Dividendenbescheinigung?
Die Dividendenbescheinigung erhalten Sie auf Anforderung. Ausstellen können wir diese jährlich nach der Mitgliederversammlung.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Durch Stellung eines Freistellungsauftrages weisen Sie uns an, anfallende Zinseinnahmen, die aus Kapitalerträgen stammen, vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne eine solche Freistellungsanweisung sind wir dazu verpflichtet, 25 Prozent Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt zu zahlen.
Wann wird das Auseinandersetzungsguthaben bei Auszug ausgezahlt?
Soll das Auseinandersetzungsguthaben nach Auszug, bzw. Kündigung der Wohnung, wieder ausgezahlt werden, muss neben der Wohnungskündigung die Mitgliedschaft separat gekündigt werden.
Die Kündigung hierfür muss mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres mindestens drei Monate vor Jahresende (d. h. spätestens bis zum 30.09. eines Jahres) schriftlich eingehen. Die Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung, welche zum Ende des ersten Halbjahres stattfindet.
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